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   OLG München, 27.01.2006 - VII-Verg 1/06   

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OLG München, 27.01.2006 - VII-Verg 1/06 (https://dejure.org/2006,3795)
OLG München, Entscheidung vom 27.01.2006 - VII-Verg 1/06 (https://dejure.org/2006,3795)
OLG München, Entscheidung vom 27. Januar 2006 - VII-Verg 1/06 (https://dejure.org/2006,3795)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Zuschlagsverbot: Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren - Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wertung von Wahlpositionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unsichere CE-Kennzeichnung: Ausschluss (IBR 2006, 1145)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2006, 537
  • ZfBR 2006, 301 (Ls.)
  • ZfBR 2007, 49
  • ZfBR 2007, 51
  • ZfBR 2007, 53
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 17.02.2005 - Verg 27/04

    Ausschluss ungenügender Angebote - keine Aufhebung der Ausschreibung bei

    Auszug aus OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06
    Nach herrschender Meinung und Rechtsprechung muss ein solcher Grund ebenso gravierend sein wie die unter den Nrn. 1 a bis c VOL/A aufgeführten Alternativen (vgl. BayObLG vom 17.2.2005, Verg 27/04; OLG Koblenz vom 10.4.2003, 1 Verg 1/03 = VergabeR 2003, 448).

    Verbleibt ein wertbares Angebot, wird ebenso wenig ein Grund zur Aufhebung der Ausschreibung bejaht (OLG Koblenz vom 18.12.2003, 1 Verg 8/03) wie in dem Fall, dass ein Fehler im Leistungsverzeichnis dazu führt, dass kein Bieter zu dieser Position ein wertbares Angebot abgibt, wenn der Fehler nur ein untergeordnetes technisches Detail eines einzelnen Gerätes im Rahmen einer umfangreichen Ausschreibung betrifft (BayObLG vom 17.2.2005, Verg 27/04).

  • BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02

    Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06
    Wenn einem Bieter erst im Verlauf des Nachprüfungsverfahrens vergaberechtlich relevante Gesichtspunkte bekannt werden, besteht insoweit keine Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLG Beschluss vom 5.11.2002, Verg 22/02).

    Dem widerspricht auch nicht die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 5.11.2002 (Verg 22/02 = NZBau 2003, 342), in der über ein Angebot für einen Lieferauftrag über Gerätetypen zur Überwachung der Münchner U-Bahn zu befinden war.

  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

    Auszug aus OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06
    Ein Aufhebungsgrund ist daher nur dann zu bejahen, wenn einerseits der Fehler von so großem Gewicht ist, dass ein Festhalten des öffentlichen Auftraggebers an dem fehlerhaften Verfahren mit Gesetz und Recht schlechterdings nicht zu vereinbaren wäre und andererseits von den Bietern, insbesondere auch mit Blick auf die Schwere des Fehlers, erwartet werden kann, dass sie auf die Bindung des Ausschreibenden an Recht und Gesetz Rücksicht nehmen (BGH NJW 2001, 3698, 3701).
  • OLG Koblenz, 23.12.2003 - 1 Verg 8/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Fehlerhafte Berücksichtigung eines bereits

    Auszug aus OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06
    Verbleibt ein wertbares Angebot, wird ebenso wenig ein Grund zur Aufhebung der Ausschreibung bejaht (OLG Koblenz vom 18.12.2003, 1 Verg 8/03) wie in dem Fall, dass ein Fehler im Leistungsverzeichnis dazu führt, dass kein Bieter zu dieser Position ein wertbares Angebot abgibt, wenn der Fehler nur ein untergeordnetes technisches Detail eines einzelnen Gerätes im Rahmen einer umfangreichen Ausschreibung betrifft (BayObLG vom 17.2.2005, Verg 27/04).
  • OLG Koblenz, 10.04.2003 - 1 Verg 1/03

    Vergabeverfahren: Wiederholte Rügepflicht bei Aufhebung der Ausschreibung und

    Auszug aus OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06
    Nach herrschender Meinung und Rechtsprechung muss ein solcher Grund ebenso gravierend sein wie die unter den Nrn. 1 a bis c VOL/A aufgeführten Alternativen (vgl. BayObLG vom 17.2.2005, Verg 27/04; OLG Koblenz vom 10.4.2003, 1 Verg 1/03 = VergabeR 2003, 448).
  • OLG München, 11.08.2005 - Verg 12/05

    Begriff der technischen Spezifikation

    Auszug aus OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06
    Solche Angebote dürfen aus Gründen des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung der Bieter nicht gewertet werden, selbst wenn sie gleichwertig oder höherwertiger sind (Senatsbeschluss vom 11.8.2005, Verg 12/05 = IBR 2005, 564).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - Verg 7/04

    Zulässigkeit von Wahlpositionen

    Auszug aus OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06
    Wenn auch die Aufnahme von Wahlpositionen nur unter engen Voraussetzungen statthaft ist, da sie die Bestimmtheit und Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung beeinträchtigen und überdies die Transparenz des Vergabeverfahrens insoweit tangieren kann, als der Auftraggeber möglicherweise in die Lage versetzt wird, vermöge seiner Entscheidung für oder gegen eine Wahlposition das Wertungsergebnis aus vergaberechtsfremden Erwägungen zu beeinflussen (vgl. OLG Düsseldorf vom 24.3.2004, Verg 7/04 = IBR 2004, 271, 276), war die Aufnahme der optionalen Version des Multileaf-Kollimators in das Leistungsverzeichnis hier grundsätzlich zulässig.
  • BayObLG, 21.10.2004 - Verg 17/04

    Landesversicherungsanstalt als öffentliche Auftraggeberin - zwingender Ausschluss

    Auszug aus OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06
    Da die Vergabestelle nur ein Angebot annehmen will, welches die Anforderungen erfüllt, kann es wegen der sich in diesem Fall nicht deckenden Willenserklärungen zu dem beabsichtigten Vertragsschluss nicht kommen (BayObLG vom 8.12.2004, Verg 19/04, und vom 21.10.2004, Verg 17/04 = NZBau 2005, 173).
  • OLG München, 12.09.2005 - Verg 20/05

    Keine Berücksichtigung von Nebenangeboten bei fehlender Feststellbarkeit des

    Auszug aus OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06
    Etwas anderes ist auch nicht der Entscheidung des Senats vom 12.9.2005 (Verg 20/05 = IBR 2005, 569) zu entnehmen.
  • BayObLG, 24.11.2004 - Verg 25/04

    Unvollständiges Angebot bei fehlender Preisgenehmigung

    Auszug aus OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06
    Es wäre nämlich nicht sicher, ob die Voraussetzung der MPG- Konformität jemals vorliegen wird und damit ein Vertrag über die Lieferung des Geräts zustande kommt, für das der Zuschlag erteilt werden soll (vgl. für den Fall einer noch ausstehenden Preisgenehmigung durch die Regulierungsbehörde: BayObLG vom 24.11.04, Verg 25/04).
  • BayObLG, 08.12.2004 - Verg 19/04

    Wertungsausschluss bei Produktangebot in Ausführung Messing verchromt statt

  • VK Südbayern, 19.12.2005 - Z3-3-3194-1-49-11/05
  • VK Südbayern, 13.02.2018 - Z3-3-3194-1-53-11/17

    Aufhebung der Ausschreibung

    Da es sich um eine Ausnahmevorschrift handelt, sind an die Prüfung, ob ein schwerwiegender Grund vorliegt, besonders strenge Anforderungen zu stellen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2006, VII-Verg 54/06; OLG München, Beschluss vom 27.01.2006, Verg 1/06; BayObLG, 17.02.2005, Verg 27/04).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

    Während sich bei der Wahlposition der Auftraggeber vorbehält, die Grundposition durch die Alternativposition zu ersetzen (vgl. OLG München, Beschluss vom 27.01.2006, Verg 1/06) handelt es sich bei Bedarfs- oder Eventualpositionen um Leistungen, bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung noch nicht feststeht, ob und ggf. in welchem Umfang sie tatsächlich zur Ausführung kommen werden.

    Er kommt in Betracht, wenn und soweit ein berechtigtes Bedürfnis des öffentlichen Auftraggebers besteht, die zur beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweiligen offen zu halten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2002, Verg 25/02; Beschluss vom 24.03.2004, Verg 7/04; OLG München, Beschluss vom 27.01.2006, Verg 1/06).

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - Verg 61/18

    Offenes Verfahren über die Vergabe von Abbrucharbeiten

    Während sich bei der Wahlposition der Auftraggeber vorbehält, die Grundposition durch die Alternativposition zu ersetzen (vgl. OLG München, Beschluss vom 27.01.2006, Verg 1/06) handelt es sich bei Bedarfs- oder Eventualpositionen um Leistungen, bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung noch nicht feststeht, ob und ggf. in welchem Umfang sie tatsächlich zur Ausführung kommen werden.

    Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse des öffentlichen Auftraggebers, die zu beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweilen offen zu halten (Senatsbeschlüsse vom 13. April 2011, VII-Verg 58/10 - juris, Rn. 62 mit zust. Anm. Ganske, IBR 2011, 354; vom 14. September 2016, VII-Verg 7/16 - juris, Rn. 59 ff. mit zust. Anm. Dobmann, VergabeR 2017, 763; vom 22. Februar 2012, VII-Verg 87/11 - juris, Rn. 41; vom 24. März 2004, VII-Verg 7/04 mit zust. Anm. Scholz, IBR 2004, 271; vom 2. August 2002, Verg 25/02; OLG Rostock, Beschluss vom 9. Oktober 2013, 17 Verg 6/13 - juris, Rn. 135 f.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. Oktober 1999, 5 Verg 2/99 - juris, Rn. 59 f.; OLG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2000, 11 U 91/98 - juris, Rn. 44; OLG München, Beschlüsse vom 27. Januar 2006, Verg 1/06, und vom 22. Oktober 2015, Verg 5/15 "berechtigtes Bedürfnis"; Prieß/Simonis in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 121 Rn. 104; Bode, IBR 2011, 714; Otting, IBR 2016, 31; Hartung, VergabeR 2016, 513).

    Nach der Rechtsprechung des Senats und anderer Oberlandesgerichte kann sich ein berechtigtes Interesse aus dem Gebot der effizienten und sparsamen Haushaltsführung ergeben (Senatsbeschlüsse vom 13. April 2011, Verg 58/10, und vom 24. März 2004, Verg 7/04; OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2006, Verg 1/06).

    Als berechtigt erkennt die Rechtsprechung auch ein Interesse an, wenn der Vergabestelle durch die Wahlposition die Möglichkeit eröffnet wird, ein technisch höherwertiges Gerät zu erhalten (OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2006, Verg 1/06) oder bei unsicherer Finanzierung auf eine kostengünstige Alternative zurückzugreifen (Senatsbeschluss, 24. März 2004, Verg 7/04).

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